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   LG Bonn, 20.09.2006 - 5 S 107/06   

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https://dejure.org/2006,20737
LG Bonn, 20.09.2006 - 5 S 107/06 (https://dejure.org/2006,20737)
LG Bonn, Entscheidung vom 20.09.2006 - 5 S 107/06 (https://dejure.org/2006,20737)
LG Bonn, Entscheidung vom 20. September 2006 - 5 S 107/06 (https://dejure.org/2006,20737)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 7 Abs. 1, 17 StVG, 249 BGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen eines Verkehrsunfalls; Ersatzbeschaffung im Rahmen der sogenannten subjektbezogenen Schadensbetrachtung; Kosten der Ersatzbeschaffung bis zur Höhe des Bruttowiederbeschaffungswertes des unfallbeschädigten Fahrzeugs abzüglich des Restwerts; Steuersatz ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 01.03.2005 - VI ZR 91/04

    Umfang des Schadensersatzes bei Erwerb eines Ersatzfahrzeugs

    Auszug aus LG Bonn, 20.09.2006 - 5 S 107/06
    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist in den Fällen, in denen der Geschädigte die Schadensbehebung selbst in die Hand nimmt, der zur Wiederherstellung erforderliche Aufwand nach der besonderen Situation zu bemessen, in der sich der Geschädigte befindet, d.h. es ist Rücksicht auf seine individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie auf die möglicherweise gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten zu nehmen (vgl. BGH, Urteil vom 01.03.2005, VI ZR 91/04).

    So hat auch der Bundesgerichtshof in der Entscheidung vom 01.03.2005 (VI ZR 91/04) ausgeführt, es dürfte im Einzelfall schwierig zu beurteilen sein, welche Fahrzeuge im Rahmen einer Ersatzbeschaffung nach Typ, Motorisierung und Ausstattung als gleichartig zu betrachten sind.

  • BGH, 10.07.1984 - VI ZR 262/82

    Modellboot - §§ 249, 251 BGB, zur Berechnung des Schadenersatzes bei fehlendem

    Auszug aus LG Bonn, 20.09.2006 - 5 S 107/06
    Da bei der Zerstörung einer gebrauchten Sache eine vollständige Wiederherstellung in Gestalt einer identischen Ersatzsache nicht vorstellbar ist, ist anerkannt, dass es für eine dem Gesetz entsprechende Naturalrestitution ausreicht, wenn ein Zustand herbeigeführt wird, der dem schadensfreien möglichst nahe kommt (vgl. Oetker, a.a.O.); dieser kann insbesondere durch Beschaffung einer gleichartigen und gleichwertigen Sache herbeigeführt werden (vgl. BGH NJW 1984, 2282).
  • AG Bonn, 21.03.2006 - 4 C 485/05
    Auszug aus LG Bonn, 20.09.2006 - 5 S 107/06
    Auf die Berufung der Beklagten wird das am 21.03.2006 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bonn - 4 C 485/05 - abgeändert:.
  • LG Bielefeld, 02.01.2008 - 22 S 228/07
    a) Hinsichtlich des Normaltarifs stellt nach der Überzeugung der Kammer der Schwacke- Mietpreisspiegels 2006 - wie auch schon der Schwacke-Mietpreisspiegel 2003 - eine geeignete Grundlage für eine Schadensschätzung Im Rahmen das § 287 ZPO der (so im Ergebnis auch OLG Dresden, Beschluss vom 27.02.2007, 7 U 3031/06; LG Bonn, Urteil vom 23.04.2007,5 S 107/06).
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